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Geländewagen-News

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Besonders schwere SUVs sind keine Lkw!

In einer am 02.07.2008 veröffentlichten Entscheidung vom 09.04.2008 teilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit, dass auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t wie Pkw und nicht wie Lkw zu behandeln sind. Der Besitzer eines über 2,9 t schweren Toyota Landcruiser (Typ J8) hatte gegen die Besteuerung seines Fahrzeugs als Pkw geklagt. Er hatte es am 30. November 1990 angemeldet. Das Finanzamt stufte es damals als "anderes Fahrzeug" ein und unterwarf es der Gewichtsbesteuerung. Der Kläger zahlte somit eine relativ geringe Kfz-Steuer.

Nach der Aufhebung des 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum 01.05.2005 ist für die Besteuerung jedoch nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend, sondern vielmehr die Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs (Siehe hier!). Für den als "anderes Fahrzeug" eingestuften SUV (Sport Utility Vehicle) musste der Kläger noch jährlich 172 Euro Kfz-Steuer zahlen - jetzt sind es 1578 Euro.

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